VDSL-Verfügbarkeitsabfrage: Telekom-Ergebnis wirkt falsch – was steckt dahinter?

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Ein Leser meldet eine auffällige Verfügbarkeitsanzeige: Bei der Abfrage zeigt die Telekom plötzlich 100 MBit/s an, obwohl vor Ort kein Vectoring über die Telekom buchbar ist. Ein konkurrierender Netzbetreiber bietet zwar VDSL/Vectoring, Kooperationen fehlen jedoch. Ergebnis: Der über einen Reseller gestellte Auftrag wird storniert. Wir haben bei Telekom und Bundesnetzagentur (BNetzA) nachgefragt.

Ausgangslage: Abfrage zeigt 100 MBit/s, Bestellung scheitert

  • Ort: Bad Griesbach, OT Kurgebiet
  • Historie: Früher nur 6–8 MBit/s wegen großer Leitungslängen. Später baut die Telekom einen eigenen DSLAM, kann dort aber nur ADSL bereitstellen, weil Amplus/Leonet Vectoring an seinem DSLAM angemeldet hat.
  • Beobachtung: Die Telekom-Verfügbarkeitsabfrage zeigt plötzlich 100 MBit/s.
  • Praxis: Ein easybell-Upgrade auf 50 MBit/s wird zunächst angenommen, dann mit Hinweis abgelehnt: Die Anzeige basiere auf Telekom-Daten, die tatsächliche VDSL-Schaltung erfolge aber über einen anderen Netzbetreiber, mit dem keine Anbindung bestehe. Der bestehende Anschluss bleibt unverändert.

Begründung aus der Absage (Kurzfassung)

  • Erste Anzeige stützte sich auf Telekom-Informationen.
  • VDSL-Ausbau vor Ort durch anderen Netzbetreiber.
  • Keine vertragliche Anbindung → Reseller kann nicht schalten.
  • Telekom zeige solche Gebiete „aus regulatorischen Gründen“ an.

Nachfrage bei der Telekom: „Keine Verpflichtung bekannt“

Die Telekom erklärt:

  • Vor Ort könne man DSL 16.000 anbieten.
  • Keine Kooperation mit Leonet auf deren Kupfernetz.
  • Von einer BNetzA-Verpflichtung, solche Gebiete anzuzeigen, sei nichts bekannt.
  • Empfehlung: Problem über Shop oder Hotline 0800 330 1000 klären.

Einordnung der Bundesnetzagentur: Was die Telekom wirklich melden muss

Die BNetzA beschreibt drei regulierte Zugangsvarianten und deren Informationspflichten:

  1. TAL (physisch entbündelter Zugang)
    • Liste aller KVz mit VDSL-Vectoring wird an Vorleistungspartner übermittelt, inkl. Netzbetreiber-Zuordnung (Telekom oder Wettbewerber).
    • Zweck: Damit Anbieter Zugang anfragen können.
  2. L2-BSA (virtuell entbündelter Zugang)
    • Telekom muss eine adressbasierte Verfügbarkeitsprüfung bereitstellen.
    • Die Antwortqualität muss mindestens der internen Abfrage entsprechen und Anschlussart + max. Bandbreiten nennen.
    • Wichtig: Diese Infos beziehen sich nur auf im Telekom-Netz realisierte Anschlüsse.
  3. IP-BSA
    • Ähnlich L2-BSA, andere Netzebene, gleiche Informationspflicht wie bei L2-BSA.

Nicht reguliert: Resale.
Die BNetzA hat die Telekom nicht verpflichtet, in Vorleistungsabfragen Angebote anderer Netzbetreiber als buchbar darzustellen. Beschwerden über fehlerhafte Verfügbarkeitsdatenbanken lägen der Behörde nicht vor.
Zur Frage, ob „buchbar angezeigt, aber nicht schaltbar“ kontraproduktiv ist, gibt die BNetzA keine Wertung ab.

Warum kommt es zu solchen Diskrepanzen?

  • Vectoring-Vorrechte: Meldet ein Wettbewerber Vectoring an einem DSLAM, kann die Telekom dort kein eigenes Vectoring schalten.
  • Keine Vorleistungsanbindung: Reseller können Leistungen eines dritten, nicht angebundenen Netzbetreibers nicht liefern, auch wenn ähnliche Bandbreiten im Umfeld erscheinen.
  • Datenherkunft: Unterschiedliche Datenpfade und Schnittstellen können adressnahe, aber nicht adressgenaue Aussagen erzeugen.

Praxis-Tipps für Kunden

  1. Adressgenau prüfen: Immer exakt dieselbe Adresse in allen Verfügbarkeitschecks verwenden.
  2. Zweitquelle nutzen: Parallel beim Konkurrenznetzbetreiber (hier: Leonet) verifizieren.
  3. Schriftliche Bestätigung: Vor Vertragswechsel schriftliche Zusage der Bandbreite verlangen.
  4. Technische Klärung: Beim Reseller gezielt nachfragen, über wessen Infrastruktur die Schaltung erfolgt.
  5. Alternative Wege: Wenn VDSL über den gewünschten Anbieter nicht geht, prüfen: Kabelinternet, FTTH, Hybrid (DSL+5G/LTE), oder reiner 5G-Zuhause-Tarif.

Fazit

Die Telekom muss laut BNetzA nur ihr eigenes Netz in L2-/IP-BSA-Abfragen sauber abbilden. Falsche Erwartungen entstehen dort, wo fremde Vectoring-Inseln existieren, aber keine Kooperation mit Resellern besteht. Ergebnis: Anzeige ja, Schaltung nein. Kunden sollten adressgenau verifizieren, die Netzquelle klären und bei Bedarf Alternative wählen.

Von Kstin

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