
Wer heute eine Prepaid-SIM-Karte kauft, muss sie vor der Nutzung erst registrieren und aktivieren. Das kann direkt im Shop, per Postident, über Video-Ident oder mit dem elektronischen Personalausweis erfolgen. In diesem Beitrag geht es um die Aktivierung im Geschäft.
Registrierungspflicht seit 2017
Früher war es einfach: SIM-Karte einlegen, PIN eingeben und lostelefonieren. Seit dem 1. Juli 2017 gilt jedoch in Deutschland eine gesetzliche Registrierungspflicht. Jede Prepaid-SIM muss einer konkreten Person zugeordnet sein.
Zur Identitätsprüfung verlangt der Anbieter einen Personalausweis oder Reisepass. Ziel dieser Regelung ist laut Gesetzgeber die Verhinderung von Missbrauch, Betrug und Terrorismusfinanzierung.
Aktivierung im Geschäft
Kauft man die SIM-Karte direkt im Laden des Mobilfunkanbieters, kann sie dort meist sofort aktiviert werden. Ein Mitarbeiter überprüft die Ausweisdaten und meldet sie digital an den Provider. Danach wird die Karte in der Regel innerhalb weniger Minuten freigeschaltet.
Allerdings kann nicht jeder Verkaufsstand oder Supermarkt, der Prepaid-Karten anbietet, auch eine Aktivierung durchführen. In kleineren Läden fehlt häufig das technische System oder das Personal, um den Identitätsnachweis direkt vorzunehmen.
Datenschutz im Shop
Im Rahmen der Identifizierung darf das Verkaufspersonal eine Kopie des Ausweises ausschließlich zum Abgleich mit dem Provider verwenden. Nach erfolgreicher Übermittlung müssen diese Kopien sofort vernichtet werden, um einen Datenmissbrauch zu verhindern.
Weitere Aktivierungsmöglichkeiten
Neben der Freischaltung im Geschäft gibt es noch mehrere Alternativen:
- Postident-Verfahren: Identitätsprüfung in einer Postfiliale mit Ausweis.
- Video-Ident: Online-Verifizierung per Videochat mit einem Mitarbeiter.
- eID-Funktion: Aktivierung über den elektronischen Personalausweis und Lesegerät.

